Rosa Gallica sàrl
Création et Gestion de Meublés de Tourisme d’Exception

Sàrl au capital de 224 000 Euros
www.i-love-french-riviera.com - www.i-love-riquewihr.com - www.remparts-de-riquewihr.com - www.rosa-gallica.fr

Siège Social 23 rue du Général De Gaulle, 67730 LA VANCELLE - Tél. +33608033752
RCS Colmar Siret 441 666 252 00024 - TVA FR 441 666 252

BEDINGUNGEN

Die Klauseln für die Vermietung unserer Ferienwohnungen entsprechen geltendem französischen und Europäischen Recht, das sich wie folgt darstellt. Durch die Bestätigung der Reservierung durch den Mieter werden diese anerkannt.

Buchung
Buchungen werden über unsere eigene Homepage ausgeführt. Buchungen sind fest und verbindlich sobald und nur wenn eine Anzahlung bei uns eingegangen ist. Solange keine Anzahlung angekommen ist bleiben Ferienwohnungen und Daten offen für andere Urlauber.

Wichtig: Die beste Preise bekommt man für einen Aufenthalt von 7 Übernachtungen und mehr. Kurzaufenthälte (5-6 Nächte) sind auch möglich nach Kalendergelegenheiten oder wenn die Anreise sofort nach einer bestehenden Reservierung kommt (oder die Abreise sofort davor). Bitte siehe Verfügungskalender.

An- und Abreise
Die Anreisezeit kann frühestens um 16:00 Uhr. Die Abreise erfolgt bis spätestens 10.00 Uhr des Abreisetages.

Im Falle des Rücktrittes
Verbleibt mehr als ein Monat bis zu Beginn des gebuchten Aufenthaltes, wird die getätigte Anzahlung nicht erstattet. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. 
Verbleibt weniger als ein Monat bis zu Beginn des gebuchten Aufenthaltes, ist der gesamte Mietpreis fällig.
 
Diese Bedingungen sind seit 2007 im Europaïschen / Deutschen Recht klar gemacht. Wenn Sie darüber wissen wollen laden wir Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für die folgende Rechtssache C‑277/05 zu lesen (auf Deutsch): 
http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?docid=62752&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=276902


Paragraph 30, 31 sind besonders interessant.

" §30      Insbesondere in Bezug auf das Angeld ist daran zu erinnern, dass es erstens ein Zeichen für einen Vertragsschluss ist, da die Zahlung des Angelds eine Vermutung für das Bestehen dieses Vertrags begründet. Zweitens stellt das Angeld einen Anreiz für die Erfüllung des Vertrags dar, da die Partei, die es geleistet hat, diesen Betrag verlieren kann, und die andere Partei gegebenenfalls das Doppelte dieses Betrags zurückzahlen muss, wenn die Nichterfüllung auf sie zurückgeht. Drittens stellt das Angeld eine pauschalierte Entschädigung dar, da seine Zahlung eine Partei vom Nachweis der Höhe des erlittenen Schadens befreit, wenn die andere Partei sich von der Vereinbarung löst.

§31      Der Grund für das Angeld im Hotelsektor beruht im Prinzip auf den beschriebenen Besonderheiten. Es soll ein Zeichen für den Abschluss des Vertrags, ein Anreiz für seine Erfüllung und eine pauschalierte Entschädigung sein. "

Da Anzahlungen nicht erstattet werden empfehlen wir eine Reiserücktritt Versicherung. Sie können hier eine gute und preiswerte Versicherung direkt online bekommen:
https://www.albinet.fr/fr/adar-assurance-annulation-sejour/?ol=de

Teilt der Mieter eine verspätete Anreise nicht mit und ist diese mehr als 2 Tage überfällig, ist der Vermieter oder dessen Vertreter berechtigt, die Unterkunft an einen anderen Mieter zu vermieten.

Während des Aufenthaltes
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache persönlich zu bewohnen, es wie sein eigenes Heim zu behandeln und zu unterhalten. Die komplette Einrichtung befindet sich in tadellosem Zustand. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bezug zu melden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Reparaturen, die auf das fahrlässige Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, werden diesem in Rechnung gestellt. Der Mieter hat ferner sicherzustellen, dass die Nachbarschaftsruhe durch ihn und seine Familie gewährleistet ist.

Die Unterkunft wird möbliert und mit Küchenutensilien, Geschirr, Gläsern, Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet vermietet. Im Schadensfalle (Zerstörung, Beschädigung oder eine für die Mietdauer unverhältnismäßig starke Abnutzung und Verschmutzung) ist der Vermieter bzw. dessen Vertreter berechtigt, den Ersatz zu Lasten des Mieters vornehmen zu lassen (z.B. Reinigung der Vorhänge, Tapeten, Peppichboden, Teppiche, Fenster, Bettzeug usw.).

Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, eine persönliche Versicherung zu haben gegen Schäden an Dritten. Im Schadensfalle erfolgen Schadensersatzansprüche. 

Mit dieser Versicherung gehört nicht nur eine Reiserücktritt Versicherung aber auch eine Schadenversicherung:

https://www.albinet.fr/fr/adar-assurance-annulation-sejour/?ol=de 

Die Versicherung umfasst jedoch nur Schäden, die innerhalb von 24 Stunden durch den Mieter gemeldet wurden.

Nach entsprechender Anmeldung ist dem Vermieter bzw. dessen Vertreter der Zugang zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren.